Allgemein
Bei der Dupuytren’schen Erkrankung oder M. Dupuytren handelt es sich um eine gutartige Bindegewebserkrankung der Hand. Das Bindegewebe bildet Wucherungen, die die Fingersehnen blockieren. Daher können die Finger im Verlauf der Erkrankung nicht mehr gestreckt werden und es kommt durch die Wucherungen zu einer Beugung der Finger. Vor allem der Kleine und der Ringfinger sind davon betroffen. In der Regel haben die Patienten keine Schmerzen.
Der Morbus Dupuytren kann innerhalb mehrerer Monate wie auch mehrerer Jahre fortschreiten. Mit der Zeit können die Funktionen und die Leistungsfähigkeit der Hand soweit beeinträchtigt sein, dass selbst einfache Tätigkeiten nur noch erschwert möglich sind. Meistens ist dann eine Operation nötig, doch es gibt auch erfolgreiche Alternativen zur großen OP.
Therapie
Konservative Therapie beim Morbus Dupuytren:
Wenn der betroffene Finger noch flach auf den Tisch gelegt werden kann, d.h. es liegt noch keine Streckhemmung vor, ist keine Operation notwendig. Regelmäßige Verlaufskontrollen reichen aus. Auch der Einsatz von Röntgenstrahlen kann den fibromatösen Umbau des Bindegewebes verlangsamen und kann bei strenger Indikationsstellung bei bestimmen Stadien der Erkrankung eingesetzt werden. Eine Bestrahlung sollte jedoch auf Grund des mäßigen Risiko-Nutzen-Verhältnisses daher genau überlegt werden. Das Mittel der Wahl ist aus diesen Gründen daher die Operation.
Operative Therapie beim Morbus Dupuytren:
Wenn hingegen die Hand nicht mehr flach auf den Tisch gelegt werden kann, d.h. es liegt eine Streckhemmung der Finger vor (z.B. eines oder mehrerer Fingergelenke > 20 Grad), sollte über eine Operation nachgedacht werden. Aber auch, wenn andere Beschwerden bestehen, wie störende, ausgedehnte knotige Verdickungen in der Handinnenfläche oder wenn die Haut stark eingezogen ist. In den meisten Fällen wird eine Entfernung des krankhaft veränderten Gewebes (partielle Aponeurektomie) durchgeführt. Ein erneutes Auftreten der Erkrankung (Rezidiv) kann dadurch bestmöglich verhindert werden. Eine prophylaktische Entfernung der gesamten derben Bindegewebsschicht (Palmarfaszie) ist nicht angezeigt.
Eine Freilegung der in das Gewebe eingewachsene Gefäße und Nerven (Arterio- und Neurolyse) in mikrochirurgischer Technik ist dabei essentiell, um Gefäß- und Nervenverletzungen zu vermeiden, d.h. die Durchblutung und das Gefühl nicht zu gefährden.
Bei erheblicher Streckhemmung des Fingers ist häufig eine Hautplastik notwendig, da die Haut an der Beugeseite der Finger geschrumpft ist und nicht mehr ausreicht, wenn der Finger gestreckt ist.
Die Behebung dieses Hautdefektes wird durch eine Hautverschiebung (Z-Plastik) Lappenplastik von der Seite des Fingers oder vom Nachbarfinger oder eine Hauttransplantation (z.B. vom gleichseitigen Unterarm) erreicht.
Im weit fortgeschrittenen Stadium oder beim Rezidiv besteht manchmal nur noch die Möglichkeit, das Gelenk zu versteifen. Auch kann manchmal die Amputation des Fingers notwendig sein, z.B. bei fehlendem Gefühl, Mangeldurchblutung oder gänzlichen Funktionsverlust des Fingers.