Berufsgenossenschaftliche Fälle 

Behandlung berufsgenossenschaftlicher Fälle

Auf Grund besonderer fachlicher Qualifikationen, personeller und räumlicher Voraussetzungen und Vorschriften nimmt das OCG Manching am D-Arzt Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) teil.

Unfallärzte (D-Ärzte) der Berufsgenossenschaften im OCG Manching sind:

  • Prof. asoc. Oradea Dr. med. Stefan Schneider
  • Dr. med. Michael Ringling
  • Dr. med. Matthias Hess

 

Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

Verletzungen, die während der Arbeit, Schule und oft auch im Vereinssport erlitten werden, unterliegen in der Regel der gesetzlichen Unfallversicherung und damit einem speziell kontrollierten Heilverfahren (BGliches Heilverfahren). Ist die verletzte Person zum Unfallzeitpunkt berufsgenossenschaftlich versichert, so ist das Heilverfahren über die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Ärzte einzuleiten. Dieses unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten.Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Unfallärzte (D-Ärzte) sind ermächtigt, Behandlungen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens durchzuführen (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle).

 

Folgende Unfälle und Verletzungen werden und dürfen bei uns behandelt werden:

  • Arbeitsunfälle
  • Schulunfälle
  • Wegeunfälle
  • Schulwegeunfälle