Notfallmedizin

Die Notfallmedizin ist ein Fachteilgebiet der Medizin, dass sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle befasst. Sie befasst sich mit der gesamten Rettungskette und ist ein interdisziplinärer Bereich der Medizin, in dem vor allem Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Kinderheilkunde und auch die Anästhesiologie Eingang gefunden haben.

Das Erkennen akuter, vitaler Störungen ist die Grundlage einer erfolgreichen medizinischen Behandlung.

Der initiale Traumacheck dient der möglichst raschen Feststellung vitaler Verletzungen, die für die Weiterbehandlung und den Transport des Unfallopfers von Bedeutung sind. Grundsätzlich werden möglichst alle Regionen des Körpers untersucht. Der Umfang der Untersuchung wird zwangsläufig der Situation angepasst. Es werden Kopf, Schultergürtel, Arme, Hände, Brustkorb, Bauch, Becken, Beine und Füße manuell auf Anzeichen traumatischer Einwirkungen untersucht, wobei besonderes Augenmaß auf Schmerzen und schmerzbedingte Reaktionen, Abnahme Gelenk oder Knochenstellung, Beweglichkeit oder sonstige auffällige Befunde gelegt wird.

Das Ziel der notfallmedizinischen Therapie sind das dauerhafte Wiederherstellen lebenswichtiger Körperfunktionen sowie die Minimierung bleibender Beeinträchtigungen des Notfallpatienten. Der erste Schritt der Behandlung ist daher das Einleiten lebensrettender Sofortmaßnahmen. Bei Kreislaufstillstand erfolgt unverzüglich die kardiopulmonale Wiederbelebeung, ggf. einschließlich Defibrillation. Zur Sicherstellung der Atmung sind das Freimachen der Atemwege, die Intubation, die Koniotomie bzw. die Tracheotomie sowie die manuelle und die maschinelle Beatmung und ggf. auch die Thoraxdrainage notwendig. Bei Verletzungen werden unter anderem eine fachgerechte Ruhigstellung und Reposition von Gelenk- und Knochenverletzungen und die Eindämmung von Blutverlust durch Anlegen eines Druckverbandes bis hin zu gefäßchirurgischen Maßnahmen durchzuführen. Vorhandene oder absehbare intolerable Schmerzzustände bedürfen geeigneter Analgesierung und Sedierungsverfahren.

Für Ärzte ist zum Führen der Bereichsbezeichnung Notfallmedizin in Deutschland das Absolvieren einer streng reglementierten Weiterbildung notwendig. Die Ausbildungshoheit in Deutschland unterliegt den jeweiligen Ärztekammern.

Die in der Notfallmedizin tätigen Personengruppen werden als auch Rettungsfachpersonal bezeichnet.